Kreditfähigkeit
Einen rechtlich gültigen Kreditvertrag kann ein Darlehensnehmer bei einem Kreditgeber erst mit der Kreditfähigkeit beantragen. Hierbei ist die Grundlage der Beurteilung einer Kreditfähigkeit stets die Rechts- sowie Geschäftsfähigkeit. Rechtsfähig ist jede Person ab seiner Geburt und ab dem 18. Lebensjahr ist man auch geschäftsfähig. Der Kreditgeber überprüft bei der Darlehensvergabe auch die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, wodurch sichergestellt werden soll, dass er seine monatlich zu zahlenden Raten auch begleichen kann. Bei privaten sowie juristischen Personen muss der Darlehensgeber immer unterschiedliche Prüfungsgesichtspunkte beachten.
Kredite ohne Schufa
Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, wo der Kreditnehmer nicht gezwungen ist, dem Kreditinstitut eine Schufaabfrage zu gewähren. In der Regel verlangen die Kreditgeber gerade bei den Krediten ohne Schufa allerdings höhere Zinsen, da sie automatisch von einem höheren Ausfallrisiko ausgehen müssen. Schon alleine deshalb ist solch eine Kreditform nur für Darlehensnehmer empfehlenswert, welche eine Schufaabfrage bei der Kreditaufnahme auf jeden Fall umgehen wollen. Auch mit Negativeinträgen bei der Schufa erhält der Kreditnehmer bei diesen Krediten ohne Schufa normalerweise seinen Kredit vom Kreditgeber bewilligt.
Kreditbürgschaft
Mit der so genannten Kreditbürgschaft verpflichtet sich ein Bürge gegenüber dem Kreditinstitut, dass er für die vollständige Rückzahlung des Kredits eines Schuldners einsteht. Im Allgemeinen zählt die Kreditbürgschaft zu den akzessorischen Sicherheiten und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch vermerkt. Dies bedeutet wiederum, dass sie abhängig ist von dem Bestehen einer Forderung. Für künftige oder bedingte Kredite oder Darlehen ist es möglich, dass man eine Kreditbürgschaft übernimmt. Für die rechtmäßige Gültigkeit eines Bürgschaftsvertrages ist eine schriftliche Bürgschaftserklärung notwendig.
Kreditbestätigung
Durch die Kreditbestätigung wird der Darlehensnehmer vom Kreditgeber darüber in Erkenntnis gesetzt, dass sein zuvor beantragter Kredit bewilligt wurde. Damit liegt dem Kreditnehmer eine schriftliche Zusage von dem Kreditgeber vor. Neben der Art der Bereitstellung, der Rückzahlung sowie dem Kreditbetrag finden sich in der Kreditbestätigung auch die entsprechende Laufzeit sowie die Zinsen. Mittlerweile gibt es aber auch Kreditinstitute, die den Kreditbetrag nach der jeweiligen Bewilligung direkt auf das Konto des Kreditnehmers überwiesen, womit keine vorherige Kreditbestätigung mehr durchgeführt wird.
Kreditauszahlung
Das Kreditinstitut überweist mit der Kreditauszahlung dem Kreditnehmer den kompletten Kreditbetrag auf sein entsprechendes Girokonto. In der Regel kann der Kunde Den Zeitpunkt der Auszahlung selbst wählen. Für die Auszahlung fordern die meisten Bankinstitute jedoch einige Dokumente des Kunden wie zum Beispiel ein Lohnnachweis des aktuellen Arbeitgebers. Erst wenn sämtliche Dokumente dem Kreditinstitut vorliegen und diese auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind, bearbeitet die Bank den Kreditantrag innerhalb kürzester Zeit und zahlt den Kreditbetrag schließlich aus. Neben dem vollständig ausgefüllten Kreditantrag inklusive der Unterschrift des Kreditnehmers werden bei den normalen Krediten auch eine Lohnabrechnung sowie die letzten Kontoauszüge verlangt. Mittlerweile nehmen die Banken die Auszahlungen bargeldlos vor und der Darlehensnehmer kann anschließend frei über seinen Darlehensbetrag verfügen.
Kreditantragsteller
Von einem Kreditantragsteller ist die Rede, wenn eine oder zwei Personen ein Darlehen bei einem Kreditgeber beantragen. Natürlich muss der Antragsteller gewisse Voraussetzungen erfüllen, um solch einen Kreditantrag stellen zu können. Er muss auf jeden Fall volljährig sein, einen festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands nachweisen und daneben darf er keine negativen Einträge bei der Schufa haben.
Kreditantrag
Der Kreditnehmer kann mit dem Kreditantrag ein Darlehen bei einem Kreditgeber beantragen, der wiederum nach erfolgreicher Prüfung des Antrages dem Kunden ein Angebot erstellt. Anschließend kann der Kunde selbst entscheiden, ob er das Kreditangebot annimmt und unterzeichnet oder es ablehnt. Im Kreditantrag muss der Kreditnehmer seinen aktuellen Beruf sowie sämtliche persönliche Angaben machen. Daneben werden von dem Kreditgeber auch Informationen über die Kreditverwendung, die Höhe und Laufzeit des Kredits sowie die Einnahmen, Sicherheiten, Rückzahlungswünsche und die Ausgaben verlangt. Die erforderlichen Angaben können sich dabei je nach Bankinstitut unterscheiden. Selbstverständlich müssen alle gemachten Angaben von dem Kreditnehmer der Richtigkeit entsprechen und er muss darüber hinaus einer Schufaabfrage durch den Kreditgeber zustimmen. Erst sobald der Kreditnehmer den Kreditvertrag unterschrieben hat, kommt ein rechtliches Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien zustande.
Kreditangebot
Das Kreditinstitut erteilt dem Darlehensnehmer mit dem Kreditangebot eine Zusage für ein Darlehen mit den zuvor bestimmten Konditionen. Durch die exakte Überprüfung dieses Angebots kann sich der Kreditnehmer anschließend entscheiden, ob er dieses Darlehen annimmt oder sich anders entscheidet und es ablehnt. Somit besteht mit dem Kreditangebot auf keinen Fall eine verbindliche Darlehenszusage, die erst dann eintritt, wenn das Kreditinstitut eine Bewilligung nach der Prüfung aller erforderlichen Dokumente veranlasst.
Kreditabsicherung
Wenn ein Kreditinstitut einem Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme in der Form eines Darlehens leiht, ist dies zwangsläufig mit einem entsprechenden Risiko verbunden. Es kommt beispielsweise oftmals vor, dass der Kreditnehmer der Bank das Geld nicht komplett zurückzahlt, weil er seine Monatsraten nicht mehr bezahlen kann. Deshalb sind beide Seiten, sowohl die Bank als auch der Kreditnehmer in der Lage, sich dagegen abzusichern. Der Darlehensgeber verlangt aus diesem Grund verschiedene Sicherheiten von dem Kunden, während dieser auf dem Weg gleichzeitig ein Kreditausfallrisiko reduziert. Diese Vorsichtsmaßnahmen nennt man auch Kreditabsicherung. Der Kunde kann sich für eine entsprechende Absicherung der Rückzahlung des Darlehens absichern. Neben der gewöhnlichen Risikolebensversicherung kann er dabei auch eine Restschuldversicherung abschließen, die auch als Kreditversicherung oder Restkreditversicherung bezeichnet wird.
Kreditablösung
Ein schon vorhandenes Darlehen oder ein Kredit wird bei der Umschuldung oder auch Kreditablösung durch einen neu aufgenommenen Kredit praktisch ersetzt. Die Gründe für solch eine Kreditablösung des Darlehensnehmers sind oftmals bessere Konditionen sowie attraktivere Zinssätze des neuen Kredits. Es wird dabei zwischen zwei unterschiedlichen Varianten der Kreditablösung unterschieden. Einerseits sind dies die Ablösung von einem gewöhnlichen Ratenkredit und zum anderen die Ablösung eines Kontokorrentkredites durch ein neues Darlehen. Üblicherweise beauftragt der Kreditnehmer seine Bank mit der jeweiligen Kreditablösung. Hierfür muss das ablösende Kreditinstitut alle Details sowie Informationen über die jeweilige Ablösesumme sowie den Ablösetermin bei dem abzulösenden Bankinstitut erfragen. Besonders bei den Ratenkrediten sind im Zuge der Kreditablösung verschiedene Verbindlichkeiten gebündelt, weshalb normalerweise die Anzahl sowie Höhe der monatlichen Raten sinkt. Sofern der Kreditnehmer weitere Kreditsicherheiten hat, müssen diese auch übertragen werden, was durch einen Treuhandauftrag vollzogen wird.