Günstige Kredite im Vergleich

Kreditfähigkeit

Einen rechtlich gültigen Kreditvertrag kann ein Darlehensnehmer bei einem Kreditgeber erst mit der Kreditfähigkeit beantragen. Hierbei ist die Grundlage der Beurteilung einer Kreditfähigkeit stets die Rechts- sowie Geschäftsfähigkeit. Rechtsfähig ist jede Person ab seiner Geburt und ab dem 18. Lebensjahr ist man auch geschäftsfähig. Der Kreditgeber überprüft bei der Darlehensvergabe auch die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, wodurch sichergestellt werden soll, dass er seine monatlich zu zahlenden Raten auch begleichen kann. Bei privaten sowie juristischen Personen muss der Darlehensgeber immer unterschiedliche Prüfungsgesichtspunkte beachten.