Günstige Kredite im Vergleich

1822direkt Ratenkredit

Die 1822direkt gehört zu der Frankfurter Sparkasse und hat für ihre Kunden unter anderem einen günstigen Ratenkredit mit attraktiven Konditionen sowie bonitätsunabhängigen Zinsen auf Lager. Da eine freie Kreditverwendung besteht, kann der Kunde sich mit dem Ratenkredit jeden Wunsch erfüllen. Obwohl der Zinssatz unabhängig von der Bonität ist, wird jedoch die eigentliche Vergabe des Kredits von der Bank erst nach Prüfung der Bonität bewilligt. Neben Arbeitslosen und Schülern können auch Studenten sowie Azubis bei der 1822direkt keinen Kredit beantragen. Die Kreditlaufzeiten liegen zwischen 12 und 84 Monaten, während die möglichen Kreditbeträge von 2.500 bis höchstens 50.000 Euro gehen. Während sämtliche Kredite durch die 1822direkt vermittelt werden, ist die SWK Bank für die komplette Abwicklung zuständig. Wegen des festgesetzten Zinssatzes über die ganze Kreditlaufzeit ist der Kreditnehmer jederzeit über die finanzielle Situation informiert, was wiederum eine hohe Planungssicherheit schafft.

Die Konditionen des 1822direkt Ratenkredits:

  • Variable Kreditlaufzeiten von 12 bis 84 Monaten
  • Kreditsummen zwischen 2.500 und 50.000 Euro
  • Effektiver Jahreszins ab 5 bis 7,50 Prozent
  • Gebundene Sollzinssätze von 4,89 bis 7,25 Prozent
  • Zinssätze sind absolut bonitätsunabhängig
  • Freie Verwendung des Kredits
  • Option auf Sondertilgung
  • Möglichkeit der Kreditumschuldung
  • Mit Kreditrechner individuelles Angebot erstellen
  • Schnelle und unkomplizierte Auszahlung des Kredits
  • Option auf Restkreditversicherung
  • Keine Bearbeitungsgebühren

Den Kredit der 1822direkt kann man beantragen, wenn man hierzulande den festen Wohnsitz hat, volljährig ist sowie mindestens ein halbes Jahr lang bei dem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt ist und keine Negativeinträge bei der Schufa hat. Jeder Kreditnehmer kann bei den angebotenen Krediten seine monatlich zu zahlenden Raten durch unterschiedliche Sicherheitspakete absichern. Zur Sicherung der Kreditrückzahlung im Fall von Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit und Todesfall gibt es eine Restschuldversicherung, die sämtliche Zahlungen bei einem Ausfall übernimmt.

 

Repräsentatives Beispiel gemäß § 6a PAngVO: