Günstige Kredite im Vergleich

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Ratenkredit

Gepostet von am Sep 2, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Dabei handelt es sich um einen Privatkredit, der monatlich von dem Kreditnehmer in vereinbarten Raten zurückgezahlt wird. Sowohl der Darlehensbetrag als auch die Darlehenslaufzeit spielt bei der Berechnung dieser Monatsrate eine entscheidende Rolle. In der Regel ist bei den Ratenkrediten kein besonderer Verwendungszweck von den Kreditinstituten vorgegeben, sodass die Darlehensnehmer das Geld für private Anschaffungen frei benutzen können. Die Darlehenssummen erstrecken sich dabei je nach Bankinstitut von 1.000 bis zu 75.000 Euro und die Kreditlaufzeiten von einem Jahr bis zu acht Jahren. Vom Kreditnehmer wird ein regelmäßiges Gehalt als Sicherheit für die Bank vorausgesetzt, sodass dieser seinen monatlichen Ratenzahlungen auch ohne Probleme nachkommen kann. Aus diesem Grund muss der Darlehensnehmer bei der Beantragung des Kredits auch eine Lohnabrechnung vorlegen. Falls die Bonität des Kunden nicht ausreichen sollte, muss je nach Bank oftmals auch ein Bürge als zusätzliche Sicherheit hinzugezogen werden. In der Regel wird im Zuge der Kreditbeantragung auch eine Schufaabfrage des Darlehensnehmers durchgeführt, welcher dieser für die Kreditbewilligung zustimmen muss. Es kann daneben auch vorkommen, dass der Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abschließen muss, welche als Ratenabsicherung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall für die Bank dient.

Rate

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Der Darlehensnehmer muss für ein Darlehen oder Kredit monatlich eine zuvor zwischen dem Kreditgeber und Kreditnehmer festgelegte Rate zahlen, welche aus einem Zins- und Tilgungsanteil besteht. Der Tilgungsanteil dient dabei zur Rückzahlung der eigentlichen Verbindlichkeiten, während die Kreditkosten vom Kreditnehmer durch den Zinsanteil gezahlt werden. Sobald die Monatsrate über die komplette Darlehenslaufzeit hinweg gleich bleibt, spricht man von einer Annuität. Je nach Vereinbarung kann der Darlehensnehmer seine Raten entweder monatlich, jedes halbe Jahr oder jährlich an den Kreditgeber zahlen.

Preisabgabenverordnung (PangV)

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Damit werden in Deutschland alle Banken gesetzlich dazu verpflichtet, dass sie für ihre Kreditangebote sämtliche Preise und Kosten angeben. Damit ist der potentielle Darlehensnehmer zu jedem Zeitpunkt in der Lage, alle vorhandenen Darlehensangebote auf dem riesigen Kreditmarkt genau unter die Lupe zu nehmen und zu vergleichen. Somit regelt die Preisabgabenverordnung exakt, was für Kosten in den kompletten Preis einbezogen werden. Als Vergleichsgrundlage finden die Kunden deshalb auf allen Kreditangeboten den jeweiligen Effektivzinssatz.

Postident-Verfahren

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Durch die personenbezogene Identifikation kann man mit die Legitimation eines Kunden durch das so genannte Postident-Verfahren ermitteln. Dazu muss der Kunde vor Ort mit dem Personalausweis oder dem Reisepass zu einer Filiale der Deutschen Post gehen, weil diese Dienstleistung nur von der Post angeboten wird. Bei der Eröffnung eines neuen Kontos oder Darlehensanträgen wird das Postident-Verfahren benötigt, dass die Bank in der Lage ist, den entsprechenden Kunden zu identifizieren. Dies wird vom Gesetzgeber im Zuge des Geldwäschegesetzes in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das Postident-Formular muss der Kunde gemeinsam mit dem jeweiligen Darlehensantrag ausdrucken. Schließlich wird dieses Formular ausgefüllt sowie unterzeichnet und der Kunde geht im Anschluss daran mit diesem Formular, seinem Personalausweis oder Reisepass sowie der Meldebescheinigung zu einer Filiale der Deutschen Post. Durch die Überprüfung des Personalausweises oder des Reisepasses kann der Postangestellte exakt die Kundenidentität überprüfen und im Anschluss daran das jeweilige Formular ausfüllen. Nun wird das Formular mit allen Unterschriften an die entsprechende Bank geschickt.

Nominalzins

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Im Darlehensvertrag bezeichnet man den festgelegten Zinssatz als Nominalzins, mit welchem die Zinsen für den jeweiligen Kredit bestimmt werden. Bei dem Nominalzins werden andere kosten sowie weitere Zahlungsmodalitäten wie zum Beispiel die Bearbeitungsgebühren nicht berücksichtigt. Aus der festen Tilgung und dem Nominalzins kann man die monatlich zu zahlende Rate ermitteln. Bei allen angebotenen Krediten müssen die Kreditinstitute vom Gesetz her den Effektivzins angeben, der neben den Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren auch noch den Nominalzins enthält. Aus diesem Grund muss der Kreditnehmer beim Vergleich der Kredite immer auf den Effektivzins achten.

Nettokreditbetrag

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Der Geldbetrag, den der Darlehensnehmer nach der Kreditbewilligung von dem Kreditgeber auf sein Girokonto überweisen bekommt, bezeichnet man im Kreditwesen als Nettokreditbetrag. Den Nennbetrag erhält man wiederum, wenn man zum Nettokreditbetrag andere Posten wie zum Beispiel die Kosten der Restschuldversicherung oder auch die Bearbeitungsgebühr en hinzufügt. Für einen guten Kreditbergleich ist es für den Darlehensnehmer sehr wichtig, dass sämtliche anfallende Kosten in den Darlehenswunsch einbezogen sind, sodass er exakt weiß, welchen Geldbetrag er dem Kreditgeber wieder zurückzahlen muss. Deshalb empfiehlt sich der Bruttodarlehensbetrag als Vergleichsgrundlage bei einem Kreditvergleich anstatt dem Nettokreditbetrag.

Nennbetrag

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Neben den Bearbeitungsgebühren besteht der so genannte Nennbetrag daneben auch noch aus den eventuell anfallenden Kosten der Restschuldversicherung sowie dem Nettokreditbetrag. Wenn man sämtliche zu zahlenden Zinsen zu dem Nennbetrag hinzufügt erhält man den Gesamtbetrag des Kredits oder Darlehens. Bei dem Darlehensvertrag bezieht man sich normalerweise auf den Nettokreditbetrag, wo es sich um die Geldsumme handelt, welcher der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber beantragt. In der Praxis kommen allerdings noch weitere Kosten auf den Kreditnehmer hinzu. Dies wäre beispielsweise eine Restschuldversicherung, ohne deren Abschluss viele Kreditinstitute ihren Kunden überhaupt keinen Kredit gewähren.

Monatsrate

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Der Kreditnehmer muss dem Kreditgeber für den in Anspruch genommenen Kredit jeden Monat einen gewissen Betrag zahlen, bei der es sich um die so genannte Monatsrate handelt. Daneben werden für diese Rate in der Praxis auch die Begriffe monatliche Rate oder Kreditrate genannt, welche allesamt aus einem Zins- sowie Tilgungsanteil bestehen. Sofern es sich während der Darlehenslaufzeit um eine gleich bleibende Monatsrate über die komplette Darlehenslaufzeit hinweg handelt, spricht man von einer so genannten Annuität. Die Kreditrate ist im Kreditwesen die Zahlung einer Leistung, welche vom Kreditnehmer an den Kreditgeber entrichtet wird. Bei der Berechnung dieser Rate spielen neben der Bonität des Kreditnehmers auch der Kreditbetrag, eventuell vorhandene Sicherheiten sowie die Darlehenslaufzeit eine entscheidende Rolle. Der restliche Kreditbetrag wird durch die vom Kreditnehmer durchgeführten monatlichen Zahlungen immer weiter minimiert, wodurch automatisch die Zinszahlungen sinken und die Tilgungszahlungen zunehmen.

Mitschuldner

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Eine Person bezeichnet man als Mitschuldner, wenn diese zusammen mit dem Hauptschuldner eine entsprechende Verpflichtung eingeht, womit die Kredithaftung gemeint ist. Oftmals handelt es sich bei dem Mitschuldner um den Ehegatten oder Lebensgefährten des jeweiligen Hauptschuldners. Natürlich kann zur Haftung auch der Mitschuldner belangt werden. Mittlerweile ist es keine Seltenheit mehr, dass von mehreren Schuldnern ein Kredit bei der Bank aufgenommen wird, vor allem wenn es um die Immobilienfinanzierung geht. Diesbezüglich handelt es sich auch bei einem Bürgen um einen Mitschuldner für den Kredit, wenn dieser für jemand anderes eine Bürgschaft abgibt. Dieser wird dann von dem Darlehensgeber auch zur Zahlung der offenen Rechnungen herangezogen, sofern die Zahlungsunfähigkeit droht. Je nach Vertrag mit den entsprechenden Vorgaben und Vereinbarungen kann der Gläubiger auch selbst entscheiden, ob er an den Hauptschuldner oder Mitschuldner mit den offenen Zahlungen herantritt. Normalerweise versuchen die Banken jedoch zuerst das Geld von dem Hauptschuldner einzutreiben, bevor sie die offenen Zahlungen von dem Mitschuldner verlangen. Es kommt diesbezüglich nicht selten vor, dass der Gläubiger auch das Privatvermögen des Mitschuldners zur Pfändung frei gibt, wenn auch dieser nicht in der Lage ist, die entsprechenden Zahlungen zu leisten. Das Risiko für den Gläubiger ist also mit einem Mitschuldner wesentlich geringer, da er mit seinen Forderungen im Falle der Zahlungsunfähigkeit gleich an zwei Personen herantreten kann.

Mietbürgschaft

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Der Vermieter fordert bei einer Immobilie von dem Mieter in der Regel eine Art Sicherheitsleistung, welche oftmals in Form einer Kaution gestellt wird. Eine weitere Bürgschaftsvariante, welche der Vermieter stellen kann, ist die Mietbürgschaft. Sollte der Mieter nicht solch eine Sicherheit aufbringen können, muss er gezwungenermaßen einen entsprechenden Bürgen finden. Bei Studenten ohne Sicherheiten können zum Beispiel die Eltern als Bürgen eintreten, wenn es um die Anmietung einer Wohnung geht. Der Bürge muss auf jeden Fall für die finanziellen Verpflichtungen des Mieters einstehen, falls der Schuldner dies nicht machen kann. In der Regel besteht für den Bürgen also ein hohes Risiko wenn es zu einem Mietausfall kommen sollte, da der Vermieter mit seinen Forderungen durch die selbstschuldnerische Bürgschaft direkt an den Bürgen treten kann. Die so genannte Ausfallbürgschaft ist für den Bürgen weniger risikoreich, da er hier erst zahlen muss, wenn beim Schuldner selbst eine Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich war.