Günstige Kredite im Vergleich

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Soll

Gepostet von am Sep 4, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Mit Soll und Haben bezeichnet man in der Betriebswirtschaft die beiden Kontenseiten. Hierbei kann es sich um die Konten einer Buchführung oder um ein ganz normales Bankkonto handeln. Die Sollseite des Kontos verzeichnet alle Kontoausgänge und die Habenseite dementsprechend die Geld- oder Wareneingänge. Bei der Einnahme-Überschuss-Aufstellung werden zur Bestimmung des jährlichen Gewinns die Kontoseiten miteinander verglichen und die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Um den Gewinn handelt es sich dann bei der restlichen Summe. Sollten die Ausgaben über den Einnahmen liegen, ist man in der Lage den Jahresverlust festzustellen.

Sofortkredit

Gepostet von am Sep 4, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Bei einem Sofortkredit handelt es sich um einen Ratenkredit, den die Banken ihren Kunden normalerweise ohne große Probleme gewähren. Das Kreditinstitut überweist dem Kreditnehmer die Kreditsumme direkt auf sein Girokonto, falls die Überprüfung der Kreditwürdigkeit und sämtlicher anderer Dokumente erfolgreich verlaufen ist. In der Regel bewilligt eine Bank den Kredit nur, falls zuvor im Einverständnis mit dem Darlehensnehmer eine Schufaabfrage durchgeführt wurde. Gerade im Internet tummeln sich aber auch viele Kreditgeber, welche Darlehen auch ohne eine Abfrage bei der Schufa gewähren. In dem Fall kommen auf den Kreditnehmer jedoch höhere Zinskosten zu als bei den normalen Krediten. Deshalb sollte der Darlehensnehmer keine Negativeinträge bei der Schufa haben, um einen günstigen Sofortkredit zu erhalten. Mittlerweile sind auf dem riesigen Kreditmarkt auch immer öfter Kreditgeber aus dem Ausland vertreten, die den Kreditnehmern ohne Schufaabfrage Darlehen gewähren. Diese Kredite bezeichnet man umgangssprachlich auch als Schweizer Kredite. Durch einen unabhängigen und kostenlosen Kreditvergleich im Internet findet man die günstigsten Darlehen und ist damit in der Lage viel Geld bei den Kreditkosten zu sparen.

Selbstauskunft

Gepostet von am Sep 4, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Die Selbstauskunft ist die Übermittlung einer Auskunft in mündlicher oder schriftlicher Form entweder an Personen oder Institutionen, mit denen ein Vertragsverhältnis besteht. Je nach Fall und Erfordernis kann das Vorlegen der Beweisdokumente im originalen Zustand oder auch als Kopie teilweise verlangt werden. Diesbezüglich kann man jedoch nur Sachverhalte erfragen, die auch tatsächlich mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis verbunden sind. Es kann rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen, falls bewusst unvollständige oder falsche Angaben gemacht werden, weil hier die so genannte Mitwirkungs- und Wahrheitspflicht besteht.

Schuldner

Gepostet von am Sep 4, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Gegenüber dem Gläubiger verpflichtet sich der Schuldner eine Leistung zu erbringen, worunter man Sach- oder Geldleistungen versteht. Wenn man einen Darlehens- oder auch Kaufvertrag abgeschlossen hat, geht man zwangsläufig ein Schuldverhältnis ein, das ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch vermerkt ist. Dies bedeutet nichts anderes, dass alle abgemachten Leistungen vom Schuldner erfüllt werden müssen und der Gläubiger die Leistungen notfalls auch eintreiben kann. Das Schuldverhältnis erlischt erst dann, sofern der Schuldner sämtliche Leistungen erfüllt hat. Bei einem Schuldner muss es sich nicht unbedingt um eine Person handeln, es können auch durchaus mehrere Personen sein. In dem Fall wird jeder Schuldner mit einer Gesamtschuld in die Pflicht genommen und kann vom Gläubiger zur vollständigen Leistungserfüllung beordert werden.

Schufa-Meldung

Gepostet von am Sep 4, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Bei einer Schufa-Meldung wird eine Meldung eines Vertragspartners an die Gemeinschaftseinrichtung abgegeben. Dabei wird durch die Schufa die Bonität des jeweiligen Kunden nach bestimmten Kriterien beurteilt. Somit kann es sich negativ auf die Person auswirken, wenn eine Meldung bei der Schufa über ihn eingeht. Künftige Kreditanfragen gestalten sich für diese Person dann beispielsweise wesentlich schwieriger. Heutzutage nutzen zum Beispiel Unternehmen die Meldung an die Schufa als Druckmittel gegenüber ihren Kunden, falls diese ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen. Der Kunde kann in dem Fall jedoch gerichtlich gegen die Firma vorgehen, da ihm in dem Fall Unrecht zugefügt wird. Der Schufa werden von ihren Vertragspartnern neben den gewöhnlichen Transaktionen zum Beispiel auch Geschehnisse wie Ratenverzuge, Kündigungen, Mahnbescheide sowie Zahlungsverzuge und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mitgeteilt.

Schufa-Klausel

Gepostet von am Sep 4, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Die Schufa-Klausel wird in der Regel bei Abschlüssen von Verträgen verwendet, wo eine Person damit einverstanden ist, dass seine persönlichen Daten und wirtschaftlichen Verhältnisse weitergeleitet werden. Die Schufa-Klausel wird vor allem bei Eröffnungen von Konten oder auch Kreditkartenverträgen und Kreditanfragen eingesetzt. Selbstverständlich kann der Kunde einer Schufaabfrage widersprechen, wobei er in dem Fall wenige Chancen auf die erfolgreiche Gewährung des jeweiligen Antrags hat. Zuletzt musste die Schufa-Klausel neu verfasst werden, da eine Weitergabe von Datensätzen vom Bundesgerichtshof gesetzlich untersagt wurde. Ein Vertragspartner kann der Schufa selbst bei einem Zahlungsverzug des Kunden Meldung erstatten.

Schufa

Gepostet von am Sep 4, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Die Schufa wurde in Deutschland bereits im Jahre 1927 gegründet und ist eine Gemeinschaftseinrichtung von allen Wirtschafts- sowie Kreditinstituten hierzulande. Das Ziel der Schufa ist es, dass allen vertraglichen Partnern die Bonität der Kreditnehmer zur Verfügung gestellt wird. Deshalb wird der Darlehensnehmer davor geschützt, dass er zu viele Schulden anhäuft und die Kreditgeber sichern sich außerdem vor hohen Verlusten ab. Allerdings teilt die Schufa nur den Kreditgebern Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von Darlehensnehmern mit, wenn diese der Schufa auch ihre Daten zur Verfügung stellen. In den Daten sind auch personenbezogene Angaben wie die Namen und Anschriften der entsprechenden Darlehensnehmer vermerkt.

Rückzahlung

Gepostet von am Sep 2, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Die Zahlung vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber wird im Kreditwesen als Rückzahlung bezeichnet, womit der in Anspruch genommene Darlehensbetrag reduziert wird. Die noch offen stehende Darlehenssumme wird mit jeder bezahlten Monatsrate gesenkt, sodass am Ende der Kreditlaufzeit der komplette Darlehensbetrag wieder an den Darlehensgeber zurückgezahlt ist. Die monatlich zu zahlende Rate besteht zum einen aus dem Zinsanteil und zum anderen aus dem Anteil der eigentlichen Tilgung des Darlehens. Die Zinskosten sind umso geringer, desto schneller der Kreditnehmer seinen aufgenommenen Kredit wieder tilgt. Zahlreiche Bankinstitute akzeptieren beispielsweise auch Sondertilgungen vor dem Laufzeitende, sodass der Kredit vorzeitig abbezahlt werden kann.

Restschuldversicherung

Gepostet von am Sep 2, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Der Darlehensnehmer kann sich mit einem Abschluss der Restschuldversicherung gegen unerwartete Ereignisse absichern. Dies wären neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsunfähigkeit sowie der plötzliche Todesfall des Kreditnehmers. Wenn solch ein Fall während der Kreditlaufzeit eintreten sollte, übernimmt die Restschuldversicherung die Zahlung der noch fälligen Monatsraten. Für die Kreditgeber ist eine Restschuldversicherung besonders wichtig und oftmals werden gar keine Kredite an Kunden vergeben, bevor diese nicht solch eine Versicherung im Zuge der Kreditaufnahme abschließen. Die Banken sichern sich damit vor Kreditausfällen ab und die Darlehensnehmer können sich auf dem Weg vor unerwarteten Ereignissen schützen. Weitere Informationen finden Sie unter: Restschuldversicherung

Ratenverzug

Gepostet von am Sep 2, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

In einem Kreditvertrag sind neben der Darlehensrückzahlung auch die allgemeinen Konditionen sowie Vorgaben des Kredits festgelegt. Der Darlehensnehmer muss das in Anspruch genommene Darlehen in monatlichen Raten dem Kreditgeber zurückzahlen. Dabei sind die Ratenhöhe sowie der entsprechende Zahlungszeitpunkt exakt vorgegeben. Wenn der Darlehensnehmer seine Monatraten nicht mehr zeitlich zahlen kann, wird er automatisch vom Darlehensgeber in den so genannten Ratenverzug gesetzt, womit meistens rechtliche Konsequenzen verbunden sind. Das Bankinstitut kann dem Kreditnehmer den Verzugsschaden in Rechnung stellen, was den Kosten entspricht, die bei der Bank aufgrund der späteren Ratenzahlungen entstehen. Sofern der Darlehensnehmer seine monatlichen Raten nicht fristgerecht zahlt, kann er notfalls den Kreditvertrag kündigen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kreditgeber auf die Sicherheiten des Darlehensnehmers zurückgreifen und zum Beispiel eine Immobilie des Kreditnehmers zwangsversteigern lassen.