Günstige Kredite im Vergleich

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Blankokredit

Gepostet von am Juli 12, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Der Blankokredit ist eine Kreditvariante, welcher durch ein Bankinstitut meistens ohne jegliche Sicherheiten vergeben wird. Es muss sich jedoch nicht immer um ein absolut ungesichertes Darlehen handeln, weil beispielsweise auch nur teilweise ungesicherte Kredite so genannte Blankokredite sind. Der Kreditnehmer muss in der Regel über eine entsprechende Bonität verfügen, damit der Kreditgeber einen Blankokredit bewilligt. Vor allem im Privatkundengeschäft werden oft Blankokredite vergeben, wo das Bankinstitut oftmals keine Sicherheiten vom Kreditnehmer verlangt. Dies ist für ihn vorteilhaft, da er seine eventuell vorhandenen Sicherheiten in dem Fall für andere Darlehen aufsparen kann. Auch für die Finanzierung der Firmenkunden bei den Umlaufvermögen eigenen sich die Blankokredite. Dabei wird jedoch von den Kreditinstituten vorausgesetzt, dass über dieses Konto alle Zahlungen abgewickelt werden, womit die Bank über die Kontobewegungen des Kunden informiert ist. Sollte es dabei zu Unregelmäßigkeiten seitens des Darlehensnehmers kommen, darf das Bankinstitut den Darlehensvertrag sofort kündigen.

Befristung der Kreditzusage

Gepostet von am Juli 12, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Heutzutage ist der Kreditmarkt andauernd in Bewegung und die Konditionen werden von den Kreditinstituten jeden tag aufs Neue berechnet. Die Bankinstitute sind oft nicht in der Lage, ihren Kunden ein Kreditangebot unbefristet anzubieten, da der Kreditmarkt oft großen Schwankungen unterliegt. Aus diesem Grund werden die Kreditzusagen in vielen Fällen auf eine bestimmte Dauer befristet. Damit ist die Befristung der Kreditzusage der Zeitraum von der Darlehenszusage der Bank bis zur Kreditannahme durch den Kreditnehmer. Erst wenn sämtliche Voraussetzungen sowie der Kreditvertrag überprüft wurden, erteilt das Bankinstitut eine Kreditzusage. Dem Darlehensnehmer wird durch die Befristung der Zusage ein Zeitraum gegeben, indem er den Kreditvertrag annehmen oder ihn auch ablehnen kann. Sobald die Frist verstrichen ist und der Kunde nichts von sich hören lassen hat, darf das Bankinstitut seine zuvor erteilte Zusage wieder zurückzuziehen. Sollten die Kreditzusagen zum Beispiel ohne eine Frist gegeben werden, könnten sich die Kreditnehmer solange Zeit lassen, bis die Zinsen niedrig sind und sich dann mit preiswerten Darlehen eindecken.

Bearbeitungsgebühr / Bearbeitungsentgelt

Gepostet von am Juli 12, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Die Bearbeitungsgebühren oder das Bearbeitungsentgelt sind die Kosten, welche der Bankkunde seiner Bank für die Kreditbearbeitung zahlen muss. Die Gebühr wird mittels der entsprechenden Kreditsumme ermittelt und muss nur einmal bezahlt werden. Da die Bank die Bearbeitungsgebühr direkt mit den Monatsraten des Kredits verrechnet, sind sie auch in der Berechnung des Effektivzinssatzes beinhaltet. Es kommt oft vor, dass Bankinstitute ihre Bearbeitungsgebühren für die Darlehen sehr schwammig und undurchsichtig formulieren. Vor allem bei den gewöhnlichen Ratenkrediten wird von den Bankinstituten in der Regel ein Bearbeitungsentgelt verlangt, welches je nach Bank unterschiedlich hoch ausfallen kann. Aus diesem Grund sollte man sich noch vor der Kreditanfrage über die genauen Konditionen erkundigen und am besten einen kostenlosen Kreditvergleich im Internet durchführen.

Bankgeheimnis

Gepostet von am Juli 12, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Jedes Bankinstitut ist vom deutschen Gesetzgeber dazu verpflichtet, dass anderen Personen keinerlei Informationen über sämtliche Bankgeschäfte sowie Transaktionsvorgänge des Kunden preisgegeben werden. Dazu zählen auch das so genannte Auskunftsverweigerungsrecht und die Geheimhaltungspflicht des entsprechenden Bankinstituts. Lediglich in Ausnahmefällen durch die Behörden dürfen die Banken bestimmte Informationen über Kontobewegungen des Kunden mitgeteilt werden. Natürlich muss auch gewährleistet werden, dass sämtliche Zinseinnahmen gleichmäßig und korrekt besteuert werden. Die Zinsabschlagseinführung ist hierzulande vor einer Weile mit dem Bankgeheimnis etwas aufgelockert und gleichzeitig wegen des Kontenabrufverfahren gemildert worden. Bereits bei den geringsten Zweifeln dürfen die deutschen Finanzbehörden sowohl den Kontostand als auch alle anderen Geldbewegungen des Betroffenen genau unter die Lupe nehmen.

b.a.w. Konditionen

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Der Begriff b.a.w. heißt nichts anderes als bis auf weiteres, womit die Konditionen nur für eine vorher festgelegte Dauer gültig sind. Diese Konditionen werden in der Regel bei den Dispokrediten gegeben, weil dort die entsprechenden Zinsen an die momentane Kapitalmarktentwicklung gekoppelt sind. Damit kann die Bank jederzeit die entsprechenden Zinssätze ändern. Daneben treten diese Konditionen auch vermehrt bei den Immobilienfinanzierungen in Erscheinung. Bei den Baufinanzierungen werden üblicherweise verzinsliche Kredite benutzt, womit der Kreditnehmer flexibler ist und beispielsweise während der Darlehenslaufzeit auch Sondertilgungen leisten kann. Bei den gewöhnlichen Ratenkrediten sind die Konditionen dagegen immer festgelegt und behalten ihre Gültigkeit über die komplette Kreditlaufzeit hinweg.

Auszahlungsvoraussetzungen

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Die Auszahlungsvoraussetzungen sind bestimmte Bedingungen, die der Kreditnehmer noch vor der Auszahlung des Kredits erfüllen muss. Auf dem Weg kann sich die Bank absichern und davon ausgehen, dass der Darlehensnehmer auch sämtliche Zahlungen in voller Höhe einhält. Normalerweise muss der Darlehensnehmer diverse Belege wie Kontoauszüge, Lohnabrechnungen sowie Einkommensbescheide vorlegen, welche seine finanzielle Situation darstellen. Einfache Kopien werden dabei von den Bankinstituten meistens nicht anerkannt, weshalb der Kunde diese Nachweise als Original vorzeigen muss. Wenn die Bank alle Dokumente überprüft hat und das Darlehen gewährt wird, erhält der Kreditnehmer den Kreditvertrag und innerhalb kürzester Zeit wird die Darlehenssumme auf sein Girokonto überwiesen. Es kommt jedoch oft vor, dass die Antragstellung des Darlehens schon vorzeitig beendet wird, da der Kunde nicht in der Lage ist die Auszahlungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Ausfallbürgschaft

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Als Sicherheiten nehmen die Finanzinstitute die so genannten Ausfallbürgschaften. Diese Bürgschaftsform wird derzeit als Rechtssprechung soweit anerkannt, obwohl sie nicht im BGB verbindlich festgelegt ist. Der Bürge haftet in dem Fall, wenn der jeweilige Gläubiger nachweisen kann, dass selbst die Vollstreckung bei dem Hauptschuldner kein Erfolg brachte. In dem Fall muss der Ausfallbürge einstehen, da es sich um einen Ausfall handelt. Es gibt daneben auch noch die modifizierte Ausfallbürgschaft, wo genaue Regelungen zwischen dem Ausfüllbürgen sowie dem Gläubiger bestehen, wann genau ein Ausfall vorliegt. Normalerweise wird hierbei ein exakter Zeitpunkt oder aber auch ein bestimmtes Ereignis festgelegt, welcher zu einem Bürgschaftsfall führt.

Antragssteller

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Wenn eine Person bei einem Kreditgeber ein Darlehen beantragt, handelt es sich um einen Antragsteller. Um einen Kredit bewilligt zu bekommen, muss der Antragssteller allerdings einige Bestimmungen erfüllen. Diese sind unter anderem die Volljährigkeit, die volle Geschäftsfähigkeit, ein Wohnsitz innerhalb Deutschlands und ein festes Arbeitsverhältnis mit geregeltem Einkommen. Daneben dürfen bei der Schufa in der Regel keine Negativeinträge vorhanden sein, womit die Bank in dem Fall von einer schlechten Bonität ausgehen muss. Wenn diese Kriterien von dem Antragsteller erfüllt werden können, steigen die Chancen für die Bewilligung eines Kredits. Gerade im Internet gibt es jedoch auch viele Direktbanken und andere Kreditgeber, die den Verbrauchern selbst mit einem negativen Eintrag bei der Schufa ein Darlehen gewähren.

Antrag

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Der Darlehensnehmer kann mit einem Antrag eine Kreditanfrage bei einem Bankinstitut stellen. Daraufhin bleibt es ihm überlassen, ob er sich für das Angebot entscheidet und den vertrag unterschreibt oder ablehnt. Im Darlehensantrag sind die jeweilige Kreditlaufzeit, der Darlehensbetrag, persönliche Angaben, der momentane Beruf sowie eine Auflistung sämtlicher Geldeingänge des Darlehensnehmers aufgelistet. Normalerweise muss der Kunde dem Kreditinstitut auch mitteilen, wofür er das Darlehen verwenden möchte, wobei dies nicht immer der Fall sein muss. Die Regelungen in einem Darlehensvertrag können je nach Bank stark variieren. Auf jeden Fall ist der Darlehensnehmer dazu verpflichtet, alle Angaben in dem Kreditvertrag wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. In vielen Fällen muss er auch einer Schufa-Anfrage seitens des Kreditinstituts zustimmen. Der Kreditantrag ist unter anderem die Basis für die Bonitätsprüfung sowie die Bewertung eventuell vorhandener Sicherheiten.

Annuitätendarlehen

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Mit einer Annuität wird die gleichmäßige und unveränderte Zahlung aus einem Tilgungs- sowie Zinsanteil beschrieben. Die restliche Schuld des Kredits wird durch die vom Darlehensnehmer vorgenommenen Tilgungszahlungen immer mehr verringert. Weil der Kreditnehmer die Zinsen lediglich für die Restschuld bezahlen muss, sinkt gleichzeitig auch der jeweilige Zinsanteil. Der Tilgungsanteil steigt dagegen immer mehr an, da bei der Annuität immer konstante Tilgungsraten bezahlt werden. Da der Zinsanteil zu Beginn des Annuitätendarlehens noch hoch ist, kann nur wenig getilgt werden. Um die Restschuld so zügig wie möglich zu verringern, besteht die Möglichkeit, dass man mit dem Kreditgeber entsprechende Sondertilgungen vereinbart. In einigen Fällen ist dies jedoch erst ab einer bestimmten Höhe zulässig, weil das Bankinstitut die Restschuld dann wieder neu berechnen muss. Für den Kreditnehmer empfiehlt es sich einen Tilgungsplan von der Bank anfertigen zu lassen, da sich die Berechnung von einem Annuitätendarlehen als äußerst aufwendig darstellt.