Günstige Kredite im Vergleich

Ausfallbürgschaft

Als Sicherheiten nehmen die Finanzinstitute die so genannten Ausfallbürgschaften. Diese Bürgschaftsform wird derzeit als Rechtssprechung soweit anerkannt, obwohl sie nicht im BGB verbindlich festgelegt ist. Der Bürge haftet in dem Fall, wenn der jeweilige Gläubiger nachweisen kann, dass selbst die Vollstreckung bei dem Hauptschuldner kein Erfolg brachte. In dem Fall muss der Ausfallbürge einstehen, da es sich um einen Ausfall handelt. Es gibt daneben auch noch die modifizierte Ausfallbürgschaft, wo genaue Regelungen zwischen dem Ausfüllbürgen sowie dem Gläubiger bestehen, wann genau ein Ausfall vorliegt. Normalerweise wird hierbei ein exakter Zeitpunkt oder aber auch ein bestimmtes Ereignis festgelegt, welcher zu einem Bürgschaftsfall führt.