Günstige Kredite im Vergleich

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Konditionen

Gepostet von am Juli 29, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Mit den so genannten Konditionen werden in der Regel die Bedingungen beschrieben, zu dem ein Kreditinstitut ein Darlehen an einen Kunden vergibt. Dazu gehören beispielsweise der Auszahlungszeitpunkt, Rückzahlung, Nominal- und Effektivzins, Tilgungsbeginn sowie Tilgungsende, Ratenhöhe, Kreditlaufzeit und die Bearbeitungsgebühren. Der Darlehensnehmer muss die entsprechenden Konditionen bei einem Kreditvergleich genau beachten, weil es nur damit möglich ist, die zahlreichen Kreditangebote der unterschiedlichen Kreditgeber genau zu vergleichen.

Kleinkredit

Gepostet von am Juli 27, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Bei einem Kleinkredit handelt es sich um ein Darlehen bis zu Beträgen von maximal 5.000 Euro. Die Kreditinstitute bieten ihren Kunden bei dieser Kreditform in der Regel kurze Darlehenslaufzeiten mit großen Zinsnachlässen an. Deshalb lohnt sich ein solcher Kredit vor allem für eine Kreditumschuldung oder für schnelle sowie kurzfristige Investitionen. Wie bei den normalen Ratenkrediten zahlt der Kreditnehmer die Darlehenssumme in gleich verteilten monatlichen Raten an den Kreditgeber zurück. Diese Monatsraten enthalten neben dem Tilgungsanteil auch den entsprechenden Zinsanteil sowie eventuell anfallende Kreditgebühren. Selbstverständlich liegen die Zinssätze bei den Kleinkrediten über denen einer normalen Baufinanzierung, jedoch weit unter den teils sehr hohen Zinssätzen eines Dispositionskredits. Normalerweise werden die Zinssätze je nach Bank von der Bonität des Kunden abhängig gemacht und können somit stark variieren. Besonders die zahlreichen Direktbanken bieten ihren Kunden preiswerte Kleinkredite an, da sie vor allem beim Personal im Gegensatz zu den großen Filialbanken viel Geld einsparen können. Vor einer Kreditbeantragung sollte man immer einen kostenlosen und unabhängigen Kreditvergleich durchführen, um die preiswertesten Kredite ausfindig zu machen. Jede Bank hierzulande ist gesetzlich dazu verpflichtet bei allen angebotenen Krediten den so genannten Effektivzins anzugeben, mit dem ein exakter Vergleich der Kreditangebote durchgeführt werden kann.

Kapitaldienstfähigkeit

Gepostet von am Juli 27, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Wenn ein Darlehensnehmer von seinem Gehalt sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen eines aufgenommenen Kredits begleichen kann, ist von der so genannten Kapitaldienstfähigkeit die Rede. Sollte die Kapitaldienstfähigkeit des Darlehensnehmers dafür nicht ausreichen, gerät er in einen Zahlungsverzug. Die Kreditinstitute nehmen bei den Privatkunden besonders das jeweilige Gehalt genau unter die Lupe, das zur Deckung des Kapitaldienstes zur Verfügung steht. Alle Einkünfte des Darlehensnehmers werden zur Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit um die fixen Ausgaben wie zum Beispiel die Miet- oder Lebenshaltungskosten reduziert.

Kapitaldienst

Gepostet von am Juli 27, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Alle Tilgungs- sowie Zinszahlungen bei einem aufgenommenen Darlehen nennt man Kapitaldienst. Wenn der Kredit während seiner Laufzeit unverändert bleibt, spricht man von einer Annuität. Normalerweise überprüfen die Banken bei sämtlichen Kreditanträgen die entsprechende Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers, um eventuell andere Sicherheiten heranzuziehen. Mit der Kapitaldienstfähigkeit belegt der Darlehensnehmer, dass er durch seine Einnahmen dazu in der Lage ist, alle Zins- und Tilgungszahlungen zurückzuzahlen. Wenn der Darlehensnehmer den vorausgesetzten Kapitaldienst nicht erwirtschaften kann, wird das Bankinstitut dem Kunden das Darlehen aller Voraussicht nach nicht gewähren. Die Kreditinstitute überprüfen an Hand verschiedener Kriterien die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer.

Inanspruchnahme

Gepostet von am Juli 17, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Die Ausnutzung eines entsprechenden Kreditrahmens bezeichnet man im Finanzwesen mit der so genannten Inanspruchnahme. Somit kann der Kreditnehmer auf den vom Kreditgeber zur Verfügung gestellten Kredit ganz oder auch nur teilweise zurückgreifen. Besonders bei den Dispo- oder Kontokorrentkrediten ist oftmals von der Inanspruchnahme die Rede. Dabei wird dem Bankkunden von der Bank ein Kreditlimit auf seinem Konto eingerichtet, welches er jederzeit nutzen darf und durch die Geldeingänge automatisch wieder ausgeglichen wird. Das Bankinstitut ist jedoch dazu verpflichtet, den Kunden über die Höhe dieses Kreditlimits rechtzeitig zu informieren. Daneben muss er den Darlehensnehmer auch über die Zinssätze zum jeweiligen Zeitpunkt sowie alle anderen Bedingungen unterrichten. Dazu gehören unter anderem auch die genauen Bestimmungen, wie der bestehende Vertrag gekündigt und inwiefern der Zinssatz geändert werden kann.

Haben

Gepostet von am Juli 17, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Die beiden Kontoseiten bezeichnet man in der Betriebswirtschaft mit Soll und Haben. Hierbei kann es sich neben den Konten bei einem Bankinstitut auch um Konten bei der betriebswirtschaftlichen Buchführung handeln. Auf der Haben-Seite werden sämtliche Waren- oder Geldeingänge verbucht, während die Geldausgänge auf der Soll-Seite dokumentiert werden. Für ein einheitliches und klares Bild sind auf der rechten Seite die Haben-Buchungen und auf der linken Seite die Soll-Buchungen vermerkt. Für die Ermittlung des Jahresgewinns werden die Ausgaben dabei von den Einnahmen abgezogen.

Gläubiger

Gepostet von am Juli 17, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Ein Gläubiger hat gegenüber einem Schuldner einen schuldrechtlichen Anspruch, womit zwischen beiden Parteien nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch en Schuldverhältnis besteht. Ursprünglich ist der Begriff Gläubiger vom italienischen „Creditore“ abgleitet, was man auf „credere“ zurückführen kann und „glaube“ bedeutet. Somit glaubt der Gläubiger dem Schuldner quasi, dass dieser seine in Anspruch genommene Geldsumme auch wieder begleicht. Wenn es sich um Teilgläubiger handelt, hat jeder der Gläubiger einen anteilsmäßig gleichen Anteil am Leistungsanspruch. Der Gesamtgläubiger kann dagegen vom Schuldner die geschuldete Geldsumme zuzüglich der Zinsen zu jedem Zeitpunkt komplett zurückfordern.

Girokonto

Gepostet von am Juli 17, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Für die Teilnahme am Zahlungsverkehr dient beispielsweise ein bei dem Bankinstitut geführtes Einlagenprodukt in Form eines Girokontos. Über diesem Konto werden neben Überweisungen auch Daueraufträge sowie Bargeldabhebungen oder Gehaltszahlungen verrechnet. Daneben verwendet man ein Girokonto auch für den Empfang von Renten sowie Sozialleistungen, womit im Grunde jeder Bürger hierzulande auf ein solches Girokonto angewiesen ist. Mit Hilfe des so genannten Dispokredits kann der Bankkunde sein Girokonto bei einer guten Kreditwürdigkeit überziehen. Aufgrund der niedrigen Guthabenzinsen sollte man das Girokonto allerdings nicht für die Geldanlage nutzen. In der Regel verlangen die Bankinstitute für die Führung eines solchen Kontos eine quartalsweise oder auch monatliche Kontoführungsgebühr.

Gesamtbetrag

Gepostet von am Juli 17, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Unter dem Gesamtbetrag versteht man in der Regel das komplette Kapital mit sämtlichen Einnahmen bzw. Kosten. Beim Kreditgeschäft ist der Gesamtbetrag neben den Zinsen auch die Bearbeitungskosten sowie der Nominalkreditbetrag. Diesen Betrag bezeichnet man normalerweise auch als Bruttokreditbetrag. Auch im Anlagebereich existiert ein Gesamtbetrag, wenn der Anleger zum Beispiel sein Geld anlegt und erst bei Fälligkeit seine Zinsen an ihn ausgezahlt werden. In dem Fall erhält der Anleger sein angelegtes Kapital plus der Zinsen, also den Gesamtbetrag, ausgezahlt. Bei Darlehen ist der Darlehensnehmer dazu verpflichtet, während der Kreditlaufzeit die vollständige Kreditsumme zuzüglich der anfallenden Zinsen an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Die Berechnung der Monatsrate gestaltet sich dabei von Bank zu Bank unterschiedlich. Neben der Kreditsumme spielt dabei auch die Darlehenslaufzeit eine entscheidende Rolle.

Festzins

Gepostet von am Juli 12, 2011 in Lexikon | Keine Kommentare

Das Bankinstitut vereinbart mit dem Kunden einen Festzins entweder über einen Kredit oder aber auch eine Geldanlage. Dabei geht es im Wesentlichen um die Festschreibung eines Zinssatzes, welche das Kreditinstitut am Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ansetzt und der für die entsprechende Laufzeit gültig ist. Wenn es sich bei der Geldanlage zum Beispiel um Festgeldkonten handelt, legt die Bank mit dem Kunden einen Zinssatz fest, welcher bis zum Laufzeitende nicht verändert werden kann. Vorteilhaft für das Bankinstitut ist in diesem Fall, dass die Kundengelder für einen kalkulierten Zeitraum regelmäßig zu ihrem verfügbaren Kapital hinzukommen. Im Gegensatz kann der Anleger sicher sein, dass kein Zinsgewinn bei einem fallenden Leitzins verloren wird. Dies setzt jedoch voraus, dass der Kunde die Anlage tätigt, wenn der Leitzins gerade hoch ist. Sollte die Anlage getätigt werden wenn die Zinsen niedrig sind, treten für den Kunden Gewinnverluste bei einer Zinserhöhung ein. Somit muss man die Zinsen genau im Blickfeld haben, um Vorteile aus dem Festzins ziehen zu können. Bei Darlehen sowie Krediten vereinbaren die Kreditinstitute normalerweise immer einen Festzins, wobei dies nicht zwingend notwendig ist. Es gibt auch Bankinstitute mit Kreditangeboten, welche einen bestimmten Zinssatz bis zu einem festgelegten Zeitpunkt gewährt. Danach wird mit dem Kreditnehmer neu verhandelt, bzw. neue Zinssätze festgelegt.