Günstige Kredite im Vergleich

Inanspruchnahme

Die Ausnutzung eines entsprechenden Kreditrahmens bezeichnet man im Finanzwesen mit der so genannten Inanspruchnahme. Somit kann der Kreditnehmer auf den vom Kreditgeber zur Verfügung gestellten Kredit ganz oder auch nur teilweise zurückgreifen. Besonders bei den Dispo- oder Kontokorrentkrediten ist oftmals von der Inanspruchnahme die Rede. Dabei wird dem Bankkunden von der Bank ein Kreditlimit auf seinem Konto eingerichtet, welches er jederzeit nutzen darf und durch die Geldeingänge automatisch wieder ausgeglichen wird. Das Bankinstitut ist jedoch dazu verpflichtet, den Kunden über die Höhe dieses Kreditlimits rechtzeitig zu informieren. Daneben muss er den Darlehensnehmer auch über die Zinssätze zum jeweiligen Zeitpunkt sowie alle anderen Bedingungen unterrichten. Dazu gehören unter anderem auch die genauen Bestimmungen, wie der bestehende Vertrag gekündigt und inwiefern der Zinssatz geändert werden kann.