Der Kunde darf ein Kredit vollkommen variabel bis zu der so genannten Kreditgrenze nutzen, welche von dem Bankinstitut vorher festgelegt wird. Diesbezüglich ist oft auch von einem Kreditlimit, einem eingeräumten Verfügungsrahmen oder einer Kreditlinie die Rede. In der Regel nutzt man den Begriff Kreditgrenze oftmals in Verbindung mit einem Kontokorrentkredit, wobei sich die Höhe dieser Kreditgrenze an dem Einkommen des Kunden bemisst. Der Darlehensnehmer darf also sein Girokonto bis zu der vorher festgelegten Summe ohne Probleme überziehen. Alle drei Monate stellt die Bank dem Kunden dann die jeweiligen Zinsen in Rechnung. Jedes Bankinstitut muss seine Kunden noch vor der genauen Bestimmung der Kreditgrenze über einige Details aufklären. Dies sind unter anderem alle Regelungen der vertraglichen Bedingungen, der aktuelle Jahreszins, die Bedingungen unter denen das Bankinstitut die Zinsen ändern kann sowie die maximale Darlehensgrenze und der exakte Zeitpunkt der Festlegung.