Das Kreditinstitut erteilt dem Darlehensnehmer mit dem Kreditangebot eine Zusage für ein Darlehen mit den zuvor bestimmten Konditionen. Durch die exakte Überprüfung dieses Angebots kann sich der Kreditnehmer anschließend entscheiden, ob er dieses Darlehen annimmt oder sich anders entscheidet und es ablehnt. Somit besteht mit dem Kreditangebot auf keinen Fall eine verbindliche Darlehenszusage, die erst dann eintritt, wenn das Kreditinstitut eine Bewilligung nach der Prüfung aller erforderlichen Dokumente veranlasst.